Das Sozialversicherungsrecht wird dann für Sie interessant, wenn echte Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Geschäftsführer, fallweise oder geringfügig Beschäftigte bei Ihnen tätig sind.
Hinzu kommen Dienstnehmer im Mutterschutz, Karenz, Altersteilzeit und anderen speziellen Formen der Abwesenheit. Im Arbeitsalltag ist oftmals eine eindeutige Abgrenzung der verschiedenen Gesetze nicht möglich, da diese sehr oft miteinander zusammen hängen und daher auch zusammen betrachtet werden müssen.
Wir beraten Sie gerne in allen Belangen der Nichtleistungszeit (Krankenstand, Unfall, Arbeitsunfall, Urlaub, Pflegefreistellung) und andere Dienstverhinderungen (Behördenweg, Todesfall, Hochzeit uvm.)
Wir bieten unsere Beratung telefonisch, schriftlich via E-Mail und persönlich in einem Beratungsgespräch an. Abhängig von der Dringlichkeit und Ihrem Zeitkontingent.
Die Sozialversicherung ist ein komplexes Gebiet mit unterschiedlichsten Themen. Vor allem Fristen und Termine sind ein ständiger Begleiter, die bei Versäumnis hohe Strafen nach sich ziehen können.
Abfertigung Alt kann nur für Mitarbeiter gelten, die vor dem 01.01.2003 in Ihr Unternehmen eingetreten sind. Für alle anderen Mitarbeiter gilt Abfertigung Neu.
Gesetzlich gibt es für geringfügig Beschäftigte strikte Regelungen, die es einzuhalten gilt. ZB kann ein Geringfügiger nicht mehr als € 551,10,- pro Monat verdienen. Auch das Stundenausmaß ist damit limitiert.
Wenn eine Schwangerschaft gemeldet wurde, besteht automatisch Kündigungsschutz für diese Mitarbeiterin. Auch wenn dies während der Probezeit erfolgt, und Sie die Mitarbeiterin aufgrund dessen loswerden wollen würden, ist dies nicht möglich. Die Schwangerschaft muss beim Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Während dem Mutterschutz ist die Mitarbeiterin freigestellt, erhält jedoch weiterhin aliquoten Urlaubsanspruch.
Per 01.01.2026 trat ein neues Gesetz in Wien in Kraft, wodurch der Wohnbauförderungsbeitrag um 0,25% angehoben wurde. Der Prozentsatz scheint nicht sehr hoch, nicht zu vergessen, dass in Wien die meisten Unternehmen gemeldet sind. Deswegen bezahlt ein Dienstnehmer und Dienstgeber in Wien höhere Sozialversicherungsbeiträge als in einem anderen Bundesland.